Die Parteien sind gemäß Parteiengesetz verpflichtet ihre Mittel ausschließlich für die politische Willensbildung in Deutschland einzusetzen.

 

Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt Bündnis 90/Die Grünen offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

 

Wenn ihr die Arbeit von Bündnis 90/Die Grünen in Eschborn finanziell unterstützen wollen, spende uns.

 

Unsere Bankverbindung bei der Nassauischen Sparkasse in Eschborn lautet:

OV Eschborn Bündnis 90/DIE GRÜNEN
IBAN: DE91 5105 0015 0194 0315 14
BIC NASSDE55XXX

Damit dir eine Spendenquittung ausgestellt werden kann gib bitte im Verwendungszweck neben dem Wort »Spende« auch deinen Namen und Adresse an.

 

Auszug aus dem Parteiengesetz:

§1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien

(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wählen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.

(3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.

(4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.

 

Offenheit und Transparenz

Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Auch weil das Thema Parteispenden in der Öffentlichkeit z.T. negative Assoziationen in Richtung »Spendenskandal« und »Filz« weckt, setzen Bündnis 90/Die Grünen auf Offenheit und Transparenz und legen daher die Regelungen des Parteiengesetzes als Mindeststandard für den Umgang mit Spenden fest.

 

Grenzen der Spendeneinwerbung

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:

  • Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
  • Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
  • Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  • Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer Herkunft.

Prüfung und Spendenquittung

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spender*innen erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.

 

Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Deine persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn du einer Speicherung deiner Daten nicht ausdrücklich zustimmst, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.