Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben den Antrag der FDP intern ausführlich diskutiert und haben uns entschlossen, uns zu diesem Antrag zu enthalten. Einerseits sehen wir natürlich die Verkehrsprobleme in Eschborn und unterstützen daher prinzipiell eine sinnvolle verkehrspolitische Weiterentwicklung der Stadt. Anderseits ist der Antrag aus unserer Sicht aber inhaltlich nicht ausgereift und insbesondere die Einbindung in den Masterplan der Stadt Eschborn wird vollständig ignoriert.
Der Antrag der FDP kann ja auf eine lange Historie zurückgreifen. Die letzten Szenarien für eine Süd-Ost Verbindung stammen aus dem Jahr 2015. Allerdings gibt es bislang keine politische Entscheidung zu einem der damals vorgestellten Szenarien, so dass unklar ist, welche Variante „bis Umsetzungsreife“ vorangetrieben werden soll. Insbesondere die sogenannte kleine Lösung, die damals erarbeitet worden ist, sieht ja gar keine Verbindung der L3005 mit der L3006 vor. Solange hier keine politische Entscheidung getroffen worden ist, die dann auch die Investitionskosten des Vorhabens beziffert, kann auch die Planung – aus unserer Sicht – nicht sinnvoll vorangetrieben werden.
Die Stadt Eschborn hat im Dezember 2019 eine Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Wir haben bislang keine Kenntnis darüber, wie das Regierungspräsidium entschieden hat. Das wäre aber ein Mindestmaß an Information in diesem Zusammenhang.
Bereits im Masterplan 2030 wird festgestellt, dass ohne einen Umbau des Nordwestkreuzes die entlastenden Effekte einer weiteren Zugangsstraße zum Gewerbegebiet Süd allenfalls begrenzt sein können. Der Stau am Abend lässt sich so sicher nicht vermeiden.
Wir sehen daher den Antrag der FDP zum jetzigen Zeitpunkt – in Verbindung mit einer namentlichen Abstimmung – als reinen Aktionismus und Populismus an.
Dennoch verneinen wir nicht den Bedarf einer verkehrspolitischen Entwicklung der Gewerbegebiete Eschborns und werden uns aus diesen Gründen nicht vollständig gegen den Antrag stellen, obwohl wir uns ein Gesamtkonzept im Rahmen des Masterplans gewünscht hätten.
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