Redemanukript vom 27-01-2022
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Sehr geehrte Damen und Herren,
Existenzgründungen sind die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum – auch für Eschborn. Neue Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle modernisieren nicht nur die Wirtschaftsstruktur, sondern schaffen auch neue Arbeitsplätze und bringen neue Steuereinnahmen für unsere Stadt. Wirtschaftsförderung darf sich nicht darin erschöpfen, Unternehmen anzusiedeln oder sogar aus anderen Gemeinden abzuwerben. Durch die Unterstützung, Förderung und Vernetzung junger Unternehmen im geplanten Eschborner Gründerzentrum sollten deren Wachstumschancen optimiert werden. Außerdem weisen in einem Gründerzentrum angesiedelte Firmen eine durchschnittlich höhere Überlebensrate auf als andere Unternehmen, die nicht unterstützt werden. Das muss man sich ungefähr so vorstellen wie in einer Baumschule: Junge Bäume und Sträucher werden aufgezogen bis sie groß genug sind, um auf eigenen Wurzeln zu stehen. Natürlich gibt es immer mal Pflanzen, die nichts werden. Aber unter dem Schutz und der Fürsorge einer Baumschule gedeihen sie besser – eben wie jungen Unternehmen besser in einem Gründungszentrum gedeihen werden, weil es dort nicht nur kostengünstige Büro- und Arbeitsflächen geben wird, sondern die Stadt Eschborn spezielle Dienstleistungen und Schulungen erbringen kann, die neben der Vernetzung die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöht.
Aus eigener Erfahrung kann ich selbst positives zum Thema Gründerzentrum berichten. Gerade das Zusammenspiel zwischen Existenzgründern, Unternehmensnetzwerke, Land und Kommunen sowie universitären Forschungseinrichtungen ist ein beispielloser Katalysator. Dies wird nun in Eschborn geschaffen.
Zu ergänzen wäre noch, dass das Land Hessen kommunale und sonstige öffentliche Träger bei der Einrichtung von regionalen Gründerzentren unterstützt. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zielgruppe des Gründerzentrums müssen Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen sein, deren Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und sogenannte Maker-Spaces, das sind offene Werkstätten.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird der Vorlage geschlossen zustimmen und damit eines unser Wahlversprechen erfüllen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Redner
Stefan Henschel
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