Der Bürgermeister trickst bei „Alter Mühle“ weiter.
Im Juni hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses „Revisionsbericht Alte Mühle“ beschlossen. Auslöser war der Revisionsbericht des Main-Taunus-Kreises, der dem Bürgermeister u.a. gravierende Verstöße gegen Ausschreibungsgrundsätze bescheinigte. Der Revisionsbericht des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises zum Themenkomplex „Alte Mühle“ lag dem Bürgermeister bereits Ende August 2017 vor und wurde den zuständigen Gremien Magistrat und Stadtverordnetenversammlung jedoch wissentlich fast zwei Jahre vorenthalten.
Die konstituierende Sitzung des Ausschusses sollte am 20. August stattfinden wurde aber in der letzten Woche kurzfristig vom Stadtverordnetenvorsteher abgesagt. Begründet wird die Absage mit einem Schreiben des Bürgermeisters, in dem er behauptet, der Vorgang „Alte Mühle“ sei noch nicht abgeschlossen, da noch ein ausgeschiedener Mitarbeiter zu dem Vorgang befragt werden müsse. Wir sehen in dieser Begründung nur einen weiteren Versuch, die Aufklärung der von der Revision beklagten Missstände zu verhindern.
Der Bürgermeister kandidiert für eine zweite Amtszeit, da stören ihn Berichte über Missstände, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Der dies belegende Revisionsbericht wurde erst unter Verschluss gehalten und als das nicht mehr ging, wird nun dessen längst überfällige Aufarbeitung mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung verzögert. Ein schon vor Jahren ausgeschiedener Mitarbeiter wird wohl kaum irgendeine Veranlassung haben, jetzt noch etwas zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen.
Für die Grünen bilden Restaurierung der Bestandsgebäude und der Gebäudeschluss durch Ergänzungsbauten eine zusammenhängende Einheit. Die Ausschreibungen müssen korrekt und unter Beachtung und Einhaltung der gültigen Wertgrenzen erfolgen. Denn die Regeln für Ausschreibungen sind kein Selbstzweck, sondern dienen dazu, gleiche Chancen für alle im Wettbewerb zu bieten und Korruptionsgefahren möglichst auszuschließen.
Sich zu ärgern, wenn Fehler aufgedeckt werden, ist natürlich.
Ein konstruktiver Umgang mit Fehlern beinhaltet jedoch auch die Chance, es beim nächsten Mal besser zu machen.
Die Verschiebung des Akteneinsichtsausschuss auf einen unbestimmten Zeitpunkt der möglicherweise nie eintritt, ist der falsche Weg.
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