GRÜNE fordern Einstellung des Westerbach Echos
Der Bundesgerichtshof hat jüngst klargestellt, dass eine Kommune nicht berechtigt ist, ein kommunales Amtsblatt kostenlos im gesamten Stadtgebiet verteilen zu lassen, wenn dieses presseähnlich aufgemacht ist und redaktionelle Beiträge enthält, die das Gebot der „Staatsferne der Presse“ verletzen. (Urteil vom 20. Dezember 2018 – I ZR 112/17).
Auf Grundlage dieses Urteils reagierte auch die Stadt Bad Soden und beschloss die Einstellung des von ihr herausgegebenen Mitteilungsblattes „Bad Soden am Taunus kompakt“.
Kommunale Selbstverwaltung und die darin liegende Ermächtigung zur Information der Bürgerinnen und Bürger findet ihre Grenzen in der Freiheit des Pressewesens. Staatliche Publikationen müssen eindeutig, auch hinsichtlich Illustration und Layout als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken. Eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde ist originäre Aufgabe der lokalen Presse.
Das Westerbach Echo weist solch ein presseähnliches Layout auf und geht auch in seinen redaktionellen Beiträgen über das zulässige staatliches Informationshandeln hinaus. Die Eschborner Grünen haben daher einen Eilantrag vorbereitet um die Herausgabe des zuletzt mit einer Auflage von 14.500 Stück erschienene und kostenlos verteilte Westerbach Echos, deren Herausgeber und Verantwortlicher für den Inhalt lt. Impressum Bürgermeister Geiger Stadtverwaltung Eschborn, Rathausplatz 36, Eschborn ist, einzustellen.
„Gerade in einem Wahljahr ist eine klar erkennbare Trennung zwischen staatlichem und journalistischem Handeln von besonderer Bedeutung“, so Bärbel Grade in der Begründung des Antrags ihrer Fraktion. Den Eindruck von persönlicher Wahlwerbung erwecken auch die regelmäßigen unter der Überschrift „Der Bürgermeister informiert“ erscheinenden großformatigen Anzeigen des Bürgermeisters im Stadtspiegel. Das, worüber dort informiert wird, steht auch auf der Internetseite der Stadt Eschborn und in Presseberichten. Doch um diese aus der Stadtkasse bezahlten regelmäßigen Anzeigen geht es in unserem Antrag nicht.
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