Wasserversorgungssatzung – Wer soll das bezahlen?
Als Entlastung angepriesen und Gebührenerhöhung in Kauf nehmen.
Wer der neuen Wasserversorgungssatzung zugestimmt hat, wie SPD, FWE, Die Linke, FDP und die Bürgerlichen, ist damit einverstanden, dass bei Erneuerungen oder Instandhaltungen der Anschlussleitung die entstandenen Kosten bis zur Grundstücksgrenze von der Stadt übernommen werden.
Hört sich erst einmal gut an, die Tücke liegt jedoch im Detail!
Die Neuregelung bedeutet:
Einzelne werden entlastet, die bisher den Grundstückseigentümern
belasteten Kosten müssen über den Gesamtgebührenhaushalt finanziert
werden. Da Wasser- und Abwassergebühren über Gebühren kalkuliert werden
und nicht mit Steuereinnahmen finanziert werden dürfen, handelt es sich
hier also um eine Verlagerung der entstandenen Kosten auf ALLE
Gebührenzahler.
Eine allgemeine Gebührenerhöhung wird wohl schon im nächsten Jahr die Folge dieser von SPD, FWE, Die Linke, FDP und die Bürgerlichen
beschlossenen Neuregelung sein.
Eigentlich dürfte es den Linken und der SPD nicht daran liegen,
einzelnen Immobilienbesitzern ein Geschenk zu machen und dies von allen Gebührenzahlern finanzieren zu lassen.
Entweder Sie haben sich hier über
den Tisch ziehen lassen und die Tragweite ihrer Entscheidung nicht im
Blick gehabt, oder es handelt sich wieder um eines der zweifelhaften
Geschäfte innerhalb der Eschborner Kooperation.
Wir dürfen gespannt sein, wie sie im kommenden Jahr die wohl kaum
vermeidbaren Gebührenerhöhungen begründen werden.
Bärbel Grade und Joachim Blomberg
Fraktionsvorsitzende und
Sprecher des Ortsverbands der
GRÜNEN in Eschborn
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